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Gesuche einreichen können unabhängige Produktionsfirmen (inkl. Einzelfirmen), welche seit mindestens zwei Jahren ihren Firmensitz in der Schweiz haben und sich über eine professionelle Produzententätigkeit ausweisen können. Neu gegründete Firmen können dann berücksichtigt werden, wenn die verantwortlichen Personen sich über mehrjährige Produktionserfahrung in der Schweiz mit Projekten vergleichbarer Grössenordnung ausweisen können (Reglement Ziff. 1)Als unabhängige Produzenten gelten natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, an deren Eigen- und Fremdkapital sowie deren Geschäftsleitung mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beteiligt sind mit dem Zweck, audiovisuelle Produkte herzustellen.
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Der Antrag für eine neue Firma wird per Wochenfrist bearbeitet. Sie erhalten dann ein Email mit den Zugangsdaten (Email und Passwort).
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