Gesuche einreichen können unabhängige Produktionsfirmen (inkl. Einzelfirmen), welche seit mindestens zwei Jahren ihren Firmensitz in der Schweiz haben und sich über eine professionelle Produzententätigkeit ausweisen können. Neu gegründete Firmen können dann berücksichtigt werden, wenn die verantwortlichen Personen sich über mehrjährige Produktionserfahrung in der Schweiz mit Projekten vergleichbarer Grössenordnung ausweisen können (Reglement Ziff. 1)
Als unabhängige Produzenten gelten natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, an deren Eigen- und Fremdkapital sowie deren Geschäftsleitung mehrheitlich Personen mit Wohnsitz in der Schweiz beteiligt sind mit dem Zweck, audiovisuelle Produkte herzustellen.
Mitglieder eines der genannten Produzentenverbände bezahlen eine reduzierte Bearbeitungsgebühr von 1 Promille des beantragten Beitrags. Die Mitgliedschaft muss im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung bereits bestehen, d.h. ein hängiger Antrag reicht nicht.
Nichtmitglieder bezahlen 1 Prozent des beantragten Beitrags.
In jedem Fall beträgt die Bearbeitungsgebühr mindestens CHF 100.– und höchstens CHF 1‘000.– (Reglement Ziff. 3.3).